Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäft- lichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten daher als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie ausführen oder bestätigen. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte. Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke, Modelteile und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.3. Auftragsbestätigung, Preis- und Kostenerhöhung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstiger Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als 4 Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.4. Lieferung
a) Allgemeines
Lieferung erfolgt, auch wenn ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, auf Gefahr des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Ist eine frachtfreie Lieferung nicht vereinbart erfolgt, die Lieferung auf Rechnung des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Lieferung „frei Baustelle“ oder „frei Lager“ bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.b) Liefertermin und Lieferdaten
Sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist, handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferterminen und Lieferfristen um ca.-Fristen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Ruft der Kunde die Ware nicht innerhalb von 14Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft ab, so kommt er in Annahmeverzug. Unvorhersehbare außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Pandemien, Kriege, externe Störungen in der Lieferkette, extreme Witterungsereignisse oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Bei Lieferverzug kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, dies jedoch erst, nachdem eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.c) Verpackung
Die Ware reist branchenüblich verpackt.
d) Transport- und Bruchversicherung
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung.
Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen.
Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt
und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden.
Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
5. Mängel und Gewährleistung
Ist der Kunde Kaufmann, hat er die eingehende Ware unverzüglich in tunlicher Weise zu untersuchen.
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel (einschließlich Falschlieferungen oder Mengenabweichungen) muss er unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Ablieferung an ihn,
schriftlich bei uns eingehen. Mängel die bei dieser Eingangsprüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tage nach der Entdeckung schriftlich zu rügen.
Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rüge. Ist der Kunde Kaufmann und verletzt er die vorstehenden Obliegenheiten,
so gilt die Ware als genehmigt, und er kann sich nicht auf die Vertragsverletzung berufen. Uns ist in jedem Falle Gelegenheit zu geben,
die Mängelrüge auf ihre Berechtigung und die Ware auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen. Ware, die ausdrücklich vereinbart als mindere Qualität verkauft worden ist,
ist nicht mangelhaft. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung,
es sei denn, diese wurde ausdrücklich vereinbart. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.
Geringfügige handelsübliche Abweichungen und Schwankungen gegenüber einem gelieferten Muster sind zulässig, soweit die Verwendungsfähigkeit der Lieferung nicht beeinträchtigt wird.
Soweit für die Liefermenge „ca.“ angegeben ist, darf die Lieferung um 5 % nach oben oder unten abweichen. Sofern der Kunde Unternehmer ist,
verjähren jegliche Mängelansprüche des Kunden innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ausgenommen hiervon sind Mängel an Bauwerken oder an einer Sache,
die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (§ 438 Nr. 2 BGB) oder werkvertraglichen Baumängeln (§ 634 a Nr. 2 BGB),
die innerhalb von fünf Jahren nach Gefahrenübergang verjähren. Bei Gebrauchtgeräten ist jegliche Mängelhaftung ausgeschlossen, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Die vorstehende verkürzte Verjährungsfrist sowie der Haftungsausschluss für gebrauchte Sachen gelten nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art,
einschließlich solcher der Verletzung der Nacherfüllungspflicht. Die Regelungen über den Unternehmerrückgriff beim Verbrauchsgüterkauf (§478,445b BGB) bleiben hiervon unberührt.
6. Allgemeine Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unseren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn,
es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern nicht Vorsatz vorliegt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsrecht oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehen Regelungen ausgeschlossen ist.
7. Rücksendungen
Von uns gelieferte, mangelfreie Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines je im Einzelfall zu bestimmenden,
angemessenen Unkostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
8. Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
a) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen,
denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit.
Im Fall des Verzugs sind wir zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und einer Verzugspauschale von Höhe von EUR 40,00 berechtigt,sofern der Kunde Unternehmer ist; andernfalls in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und ohne Verzugspauschale. Darüberhinausgehende Schäden können geltend gemacht werden.
Gegenüber Kaufleuten sind wir außerdem bis zum Zeitpunkt des Verzugs berechtigt Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% p.a zu verlangen. Für den Fall, dass wir vorleistungspflichtig sind,
können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir können eine angemessene Frist bestimmen,
in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf können wir vom Vertrag zurücktreten.
Das Nähere regelt § 321 BGB.
9. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden sowie Gewährleistungsansprüchen ist der Sitz unserer Firma,
sofern der Kunde Unternehmer ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist an unserem Sitz, falls der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.